An die Besucher und Nutzer der Bezirkssportanlage Wasserturm Frintrop
Liebe Sportfreund/innen,
seit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung vom 24. November gelten auf der Sportanlage der DJK AdlerUnion Frintrop folgende Regelungen:
Der Spielbetrieb im Fußballverband Niederrhein (FVN) wird nicht unterbrochen. Das haben die spielleitenden Stellen entschieden. Die gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Ablaufdatum: 21. Dezember 2021) erlaubt weiterhin das Fußballspielen unter Wahrung der 2G-Regel mit Besonderheiten, die nachfolgend dargestellt sind. Daher bleiben die Meisterschafts- und Pokalspiele im FVN angesetzt.
Grundsätzlich gilt die 2G-Regel – geimpft oder genesen !
Nicht immunisierte B- und A-Junior/innen (d.h. 16 Jahre oder älter) dürfen weiterhin am Training- u. Spielbetrieb teilnehmen, wenn vorher ein negativer PCR-Test nachgewiesen werden kann (nicht älter als 48 Std)!
Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag aufgrund der verpflichtenden Testungen im Schulbereich.
Nicht immunisierte Übungsleiter dürfen ebenfalls weiter am Training- u. Spielbetrieb teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrem Training oder Spiel einen negative Schnelltest nachweisen (nicht älter als 24 Std.) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Std.). Zusätzlich müssen sie im Einsatz aber auch einen medizinischen Mundschutz tragen!
Bezüglich möglicher Spielverlegungen von A- und B-Junioren – Pflichtspielen geben Trainer und Betreuer Auskunft
Es werden auf der Anlage Kontrollen mit stichprobenhaftem Abgleiche der Test- und Impfzertifikate mit dem Personalausweis vorgenommen.
Mit sportlichen Grüßen
DJK AdlerUnion Essen-Frintrop