Jugend – Fußball am Turm unter den Bedingungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW

An die Besucher und Nutzer der Bezirkssportanlage Wasserturm Frintrop

 

Liebe Sportfreund/innen,

 

seit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung vom 24. November gelten auf der Sportanlage der DJK AdlerUnion Frintrop folgende Regelungen:

 

Der Spielbetrieb im Fußballverband Niederrhein (FVN) wird nicht unterbrochen. Das haben die spielleitenden Stellen entschieden. Die gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Ablaufdatum: 21. Dezember 2021) erlaubt weiterhin das Fußballspielen unter Wahrung der 2G-Regel mit Besonderheiten, die nachfolgend dargestellt sind. Daher bleiben die Meisterschafts- und Pokalspiele im FVN angesetzt.

Grundsätzlich gilt die 2G-Regel – geimpft oder genesen !

Nicht immunisierte   B- und A-Junior/innen (d.h. 16 Jahre oder älter) dürfen weiterhin am Training- u. Spielbetrieb teilnehmen, wenn vorher ein negativer PCR-Test nachgewiesen werden kann (nicht älter als 48 Std)!

Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag aufgrund der verpflichtenden Testungen im Schulbereich.

Nicht immunisierte Übungsleiter dürfen ebenfalls weiter am Training- u. Spielbetrieb teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrem Training oder Spiel einen negative Schnelltest nachweisen (nicht älter als 24 Std.) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Std.). Zusätzlich müssen sie im Einsatz aber auch einen medizinischen Mundschutz tragen!

Bezüglich  möglicher Spielverlegungen von A- und B-Junioren – Pflichtspielen geben Trainer und Betreuer Auskunft

Es werden auf der Anlage Kontrollen mit stichprobenhaftem Abgleiche der Test- und Impfzertifikate mit dem Personalausweis vorgenommen.

 

 Mit sportlichen Grüßen

DJK AdlerUnion Essen-Frintrop

 

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