Kinder- und Jugendschutz

Kinderschutz in unserem Verein steht für gelebte Verantwortung. Für unsere Kinder. Für unseren Verein

Rund 500 Kinder und Jugendliche spielen in über 30 Mannschaften bei der DJK Adler Union Essen-Frintrop e.V. Fußball. Eine stolze Zahl und eine große Verantwortung. Der hierdurch entstehende Auftrag für die verantwortlichen Vorstände, Trainer und Begleiter heißt, die körperliche und persönliche Entwicklung dieser Mädchen und Jungen zu unterstützen und ihr gesundes Selbstbewusstsein durch die Freude an Erfolgen und das Aushalten von Niederlagen zu fördern, aber auch Fairness und Teamfähigkeit zu trainieren. Hierfür braucht es klare Regeln, nicht nur für das Spiel und das soziale Miteinander, sondern auch für das im Sport spezifische Verhältnis von Nähe und Distanz.

Fußballspielen im Verein heißt deshalb auch, Achtsamkeit zu leben, damit der Verein kein Ort von Gewalt, auch sexueller Gewalt, wird. Gerade weil es im Sport ein so ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen besteht, müssen wir besonders sensibel für mögliche Gefahren sexueller Gewalt sein.

Da für die DJK Adler Union Essen-Frintrop das Wohl seiner Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen oberste Priorität hat, haben wir nun nach einiger Vorbereitungszeit unser Konzept zum Kinder- und Jugendschutz auf den Weg gebracht.

Im Mittelpunkt des Konzeptes steht der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. Neben den nachstehend aufgeführten Maßnahmen, möchten wir den Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenden  und Angehörigen die Möglichkeit geben sich, auch nur bei Verdachtsmomenten, entweder an die vereinsinterne Anlaufstelle/Ansprechpartner (Herr Reiner Burgsmüller) oder diskret an die nicht dem Verein zugehörige Präventionsbeauftragte zu wenden.

Hierzu haben wir folgende Mailadresse eingerichtet: jugendkummer@adlerunion.de.

Alle ankommenden Mails werden umgehend und diskret bearbeitet. Die Präventionsbeauftrage wird sich umgehend mit Dir/Ihnen in Verbindung setzen um mit Dir/Ihnen die Probleme zu besprechen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten.

Zu diesen Maßnahmen gehört je nach Sachlage die Unterrichtung der entsprechenden Behörden und Verbände sowie des Jugendvorstand des DJK Adler Union Essen-Frintrop e.V.

Dem entsprechend wurde im Jugendvorstand die Position des „Jugendschutzbeauftragen“ als stellvertretender Jugendleiter geschaffen.

Die Position des „Jugendschutzbeauftragen“ hat, nach Beschluss des Jugendvorstandes, unser Jugendleiter Reiner Burgsmüller“ inne.

 Weiterhin verpflichten wir uns als DJK Adler Union Essen-Frintrop dafür Sorge zu tragen, keine Personen mit Aufgaben zu betrauen, die wegen einer Straftat im Sinne des § 72 a Abs. 1 S. 1 SGB – Sozialgesetzbuch – VIII rechtskräftig verurteilt worden sind. Hierzu gibt es die Selbstverpflichtungserklärung, auf deren Seite 2 die entsprechenden Vorschriften des Strafgesetzbuches aufgeführt sind. 

Außerdem verpflichten wir uns, dass für den Fall, dass einem Trainer, Betreuer oder Vorstandsmitglied Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen bekannt wird unverzüglich das Jugendamt zu unterrichten ist (Verfahren nach § 8 a Abs. 4 SGB VIII). Hierfür gibt es einen vorbereiteten Mitteilungsbogen, der im Geschäftszimmer oder bei den o.a. Ansprechpartnern zur Verfügung steht.

Darüber hinaus hat der Verein nunmehr von allen beschäftigten und neu zu beschäftigenden ehrenamtlichen Trainer, Betreuern und Vorstandsmitgliedern, die regelmäßig und unmittelbar Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt. Dieses Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein und muss ggf. nach 5 Jahren erneut vorgelegt werden. Die Ausstellung eines solchen Zeugnisses durch die jeweils zuständige Meldebehörde ist derzeit grundsätzlich gebührenfrei; die hierfür erforderliche Bestätigung des Vereins ist hier hinterlegt und ist vom Verein unterschreiben zu lassen.

Zusätzlich werden alle ehrenamtlichen Trainer, Begleiter und Vorstandsmitglieder einen Verhaltenskodex zur neuen Saison 2019/2020 unterzeichnen. Dieser ist zu unterzeichnen und zusammen mit der unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärung, den unterschriebenen „Verhaltensregeln für Trainer/innen und Betreuer/innen“ und dem erweiterten Führungszeugnis im Geschäftszimmer einzureichen. Die „Verhaltensregeln für Trainer/innen und Betreuer/innen“ sowie das Merkblatt zu „Regeln bei Ferienfreizeiten und Trainingslagern“ sind zwingend zu beachten.